Als Patient hat man in Österreich das Recht der freien Arztwahl. Da nur eine begrenzte Zahl an Kassenstellen von den Krankenkassen vergeben werden, sind ein großer Teil der niedergelassenen Fachärzte ohne Krankenkassenvertrag tätig. Ein Arzt, der seinen Beruf in dieser Form ausüben, wird als Wahlarzt oder Privatarzt bezeichnet. Internist Dr. Christian Koppelstätter ist als Wahlarzt in Innsbruck tätig.
Einreichen der Wahlarzt – Rechnung bei der Krankenkasse
Nach Untersuchung und Behandlung wird Ihnen eine vollständige Rechnung mit genauer Angabe der durchgeführten Leistungen ausgehändigt. Diese ist kann nach erfolgter Einzahlung bei der Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Der Anteil der Rückerstattung liegt aktuell je nach Krankenkasse zwischen 50 – 80 % des Rechnungsbetrages. Eine zusätzliche Privatversicherung deckt häufig die restlichen Anteile ab.
Ihre Vorteile beim Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich immer ausreichend Zeit für Sie als Patient. Dabei ist mir wichtig, auf Ihre Beschwerden und besonderen Fragen einzugehen und Sie bestmöglich zu beraten. Bei Abschätzung der Kosten ist Ihnen mein Team in meiner Ordination in Innsbruck gerne behilflich. Sollte es Probleme bei der Rückerstattung der Wahlarztrechnungen durch die Krankenkasse kommen, bitten wir um Rückmeldung. Wir sind gerne bei einer eventuell notwendigen Klärung behilflich.
Die Informationen zur Abrechnung als Wahlarzt finden Sie hier gesammelt zum Download: Information zu Tarifen und Verrechnung